Dem dreisten Diebstahl vorbeugen
Nicht nur Kunden müssen sich heutzutage Gedanken über die Sicherheit ihre persönlichen und privaten Daten machen. Auch bei Unternehmen sieht die Sache nicht anders aus. Datendiebstahl wird in der heutigen Zeit im Netz häufiger betrieben, als man sich das vorstellen würde und da die Unternehmen natürlich für die sichere Verwahrung der Daten ihrer Kunden verantwortlich sind, müssen sich diese auch Wege und Möglichkeiten überlegen, um hier Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Ein Beispiel hierfür ist die so genannte Kontrolladresse, die von Unternehmen genutzt wird, um den Datendiebstahl zu entlarven.
Ein nachträglicher Schutz
Hierbei handelt es sich weniger um einen Schutz als Prävention, sondern eine nachträgliche Absicherung, um Dieben auf die Schliche zu kommen. Auf Basis jener Tatsache, dass gestohlene Daten auch verkauft und genutzt werden wollen, versteckt man so genannte Kontrolladressen in der normalen Kundendatenbank. Für den Außenstehenden ist es nicht möglich diese Adressen von echten Adressen zu unterscheiden. Auch wenn man diese dann verwenden will, indem man beispielsweise Werbung an eine E-Mail Adresse oder Postadresse senden möchte oder ein Werbegespräch per Telefon einleitet, sieht hier alles so aus, als ob es sich um eine echte Adresse handelt.
Doch in Wirklichkeit gibt es die Personen der Kontrolladressen nicht und durch das Zusenden von Werbung kann man ganz schnell ermitteln, dass der Absender die Daten aus der Datenbank gestohlen hat. Schließlich scheint die Kontrolladresse nirgends sonst auf, außer versteckt in der Datenbank des jeweiligen Unternehmens. In der Tat kann man sich darauf auch bei Gericht verlassen, sofern die Adresse von der Erstellung an bis zum Empfang der Werbung nachvollzogen werden kann. Natürlich gibt es noch weitere Wege und Möglichkeiten, um seine Daten zu schützen und mit Schutzmechanismen zu versehen. Letztendlich wird dies Diebe dennoch nicht davon abhalten Daten zu stehlen, doch auf der anderen Seite ist es dann, zumindest mit dieser Methode, leichter diese zu entlarven und vor Gericht zu bringen. Es ist aber klar, dass man den Diebstahl in erster Instanz vermeiden will und nicht immer nur im Nachhinein dann den Schaden gering hält.
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